Kontakt

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AGB für Naturwerk Exkursionen

Teilnahme von Minderjährigen

Wenn der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für die Teilnahme die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig. Teilnehmer im Alter von unter 14 Jahren benötigen die Begleitung einer erwachsenen und autorisierten Begleitperson. Die Teilnahme von Kindern unter 8 Jahren ist nur in vorheriger Absprache möglich.

 

Kursgebühr

Die Kursgebühr ist bis zum Beginn des Kurses per Überweisung oder in bar am Kurstag vor Beginn der Exkursion zu entrichten.

 

Widerrufserklärung

Die Anmeldung ist mit der Bestätigungsmail von Naturwerk Exkursionen gültig. Der Teilnehmer kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten (Email). Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Kursbeginn entfallen keine Stornokosten. Bei Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Kursbeginn entfallen 25% der Kursgebühren für Stornogebühren, bei Rücktritt innerhalb von 48h vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

 

Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl für Exkursionen beträgt 4 Personen. Liegen für eine Exkursion weniger als 4 Anmeldungen vor, kann die Exkursion seitens der Leitung abgesagt werden, gezahlte Kursgebühren erhalten die Teilnehmer uneingeschränkt zurück.

 

Ausfall einer Exkursion

Bei krankheitsbedingtem Ausfall einer Exkursion seitens der Leitung, erhält der Teilnehmer bereits gezahlte Kursgebühren uneingeschränkt zurück. Bei einer unwetterbedingten Absage der Exkursion seitens des Veranstalters entfällt die vertragliche Bindung für denjenigen Kurstag zwischen Kursteilnehmer und Veranstalter. Der Teilnehmer erhält bereits gezahlte Kursgebühren uneingeschränkt zurück.

 

Haftungsausschluss

Naturwerk Exkursionen übernimmt keine Haftung für mögliche gesundheitliche Schäden während der Veranstaltung und der Veranstaltung folgend, sofern diese nicht von Naturwerk grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Teilnehmer übernimmt Eigenverantwortung über all seine Handlungen. Die eigenen Kräfte und Fähigkeiten des Teilnehmers müssen selbstständig oder bei Minderjährigen durch die Betreuungsperson eingeschätzt werden. Der Teilnehmer bestätigt eine gültige gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen zu haben.

Voraussetzung zur Teilnahme des Kurses ist eine stabile physische Gesamtkonstitution des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Exkursionen in der Natur trotz Vorsichtsmaßnahmen und Gefahrenminimierung durch die Leitung, Gefahren mit sich bringen kann und übernimmt dafür die volle Verantwortung. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzungen, Unfall, Krankheit, Schaden und Verlust von Eigentum, sowie alle durch höhere Gewalt entstandenen körperlichen und materiellen Schäden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB gilt als ausgeschlossen.